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29.09.08

Hinweise für Vereinsvorstände.

Worauf Sie als Vorsitzende(r) eines gemeinnützigen Vereins achten sollten !


Adresse (URL): http://www.finanzamt-koeln-porz.de/mein_fa/vereine/01.php


Worauf Sie als Vorsitzende(r) eines gemeinnützigen Vereins achten sollten !

Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

sie haben die Leitung eines gemeinnützigen Vereins übernommen. Damit sind Sie zum gesetzlichen Vertreter / zur gesetzlichen Vertreterin des Vereins bestellt. Mit den folgenden Anmerkungen möchten wir Sie auf einige für die/den Vorsitzende(n) eines gemeinnützigen Vereins steuerliche Besonderheiten aufmerksam machen.

Als Vorsitzende(r) sind Sie gehalten, die steuerlichen Pflichten des Vereins zu erfüllen. Deshalb tragen Sie bitte insbesondere dafür Sorge, dass die Steuererklärungen des Vereins korrekt erstellt und dem Finanzamt fristgerecht eingereicht werden.

Beachten Sie bei der Leitung des Vereins bitte u.a. folgende Grundsätze:
  • die Mittel eines gemeinnützigen Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden,
  • der gemeinnützige Verein muss seine vereinnahmten Mittel grundsätzlich laufend (zeitnah) für die satzungsmäßigen Zwecke verausgaben,
  • die Bildung von Rücklagen ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich,
  • die wirtschaftliche Betätigung eines Vereins darf nicht zum Selbstzweck werden, entsprechendes gilt für gesellige Veranstaltungen,
  • die Gemeinnützigkeit eines Vereins ist gefährdet, wenn gemeinnützigkeitsrechtlich gebundene Mittel zum Ausgleich von Verlusten aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eingesetzt werden,
  • das Finanzamt überprüft die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit in der Regel alle drei Jahre anhand einer vom Verein einzureichenden Steuererklärung,
    (einschließlich der Einnahme-Überschuss-Rechnungen und der Tätigkeitsberichte),
  • bitte beachten Sie schon beim Einrichten der Buchführung für den Verein, dass dieser vier Tätigkeitsbereiche haben kann,
    (Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb).
Wenn Sie noch Fragen zu den steuerlichen Pflichten und Rechten der/des Vorsitzende(n) eines gemeinnützigen Vereins haben, sprechen Sie mit uns. Ihr(e) Bearbeiter(in) hilft Ihnen gern.

Hilfreich für Ihre Vereinsarbeit aus steuerlicher Sicht ist auch die vom Finanzministerium des Landes NRW herausgegebene (kostenpflichtige) Arbeitshilfe "Vereine & Steuern", welche unter der Telefonnummer 0180-3100110 oder über das Internet (www.fm.nrw.de) bestellt werden kann. Diese Broschüre ist auch als CD-ROM erhältlich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt Köln-Porz