Gibt es Umsätze, für die keine Umsatzsteuer berechnet wird?
Wappen NRW

Ausdruck aus dem Internetangebot Finanzamt Köln Porz

Fundstelle: Startseite / Infos für Steuerzahlende / Häufig gestellte Fragen / Gibt es Umsätze, für die keine Umsatzsteuer berechnet wird?

Gibt es Umsätze, für die keine Umsatzsteuer berechnet wird?.


Adresse (URL): http://www.finanzamt-koeln-porz.de/allgemein_fa/steuerzahler/fragen/20_faq_ust/10_ust.php


Sie befinden sich hier:

Gibt es Umsätze, für die keine Umsatzsteuer berechnet wird?

Nicht jeder Umsatz ist steuerpflichtig.

In § 4 UStG sind alle steuerfreien Umsätze aufgeführt.

Dazu gehören z.B.:

 

  • Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
  • Veräußerung von Grundstücken
  • Bestimmte Exportgeschäfte
  • Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter
  • Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Hebamme
  • Umsätze bestimmter kultureller Einrichtungen
  • Umsätze bestimmter allgemein bildender- oder berufsbildender Einrichtungen (z.B. Schulen, selbständige Lehrer).