Ich habe betriebliche Einkünfte aus einer Beteiligung. Wirkt sich das Urteil auch für mich aus?
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Ich habe betriebliche Einkünfte aus einer Beteiligung. Wirkt sich das Urteil auch für mich aus?.


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Falls Sie Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte haben, können Sie jetzt auch für die ersten zwanzig Kilometer die Entfernungspauschale geltend machen. Eine Änderung des Steuerbescheids erfolgt in diesen Fällen allerdings nicht automatisch. Dem für die Gesellschaft zuständigen Finanzamt sind die erforderlichen Angaben mit Hilfe des hierzu vorgesehenen Anschreibens mitzuteilen.

Das Finanzamt wird dann die Angaben prüfen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ergeht ein neuer Feststellungsbescheid, der bei Ihrer persönlichen Einkommensteuerveranlagung von Amts wegen berücksichtigt wird.