Welche Renten / Leistungen fallen unter das Alterseinkünftegesetz?
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Ausdruck aus dem Internetangebot Finanzamt Köln Porz

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Welche Renten / Leistungen fallen unter das Alterseinkünftegesetz?.


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2 Welche Renten / Leistungen fallen unter das Alterseinkünftegesetz?

Unter das Alterseinkünftegesetz fallen:

  • Altersrenten
  • Erwerbsminderungsrenten
  • Hinterbliebenen- und Waisenrenten
  • Leistungen für Kindererziehung, aus landwirtschaftlichen Alterskassen, aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen
  • Betriebsrenten
  • Pensionen aus öffentlichen Kassen oder Vorruhestandsleistungen
  • private Leibrentenversicherungen („Rürup-Renten“), bei denen die erworbenen Anwartschaften nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sind. Eine derartige Versicherung darf nur als monatliche lebenslange Leibrente und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden (Ab 2010 werden diese Verträge zertifiziert und sind damit besser erkennbar).

Die unterschiedlichen Rentenarten sind auch in der Broschüre
„Steuertipps für Menschen mit besonderen Bedürfnissen aufgrund einer Behinderung und für Menschen im Ruhestand“
auf den Seiten 13 bis 19 zusammengefasst.