Finanzamt
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Die Höhe des Besteuerungsanteils bestimmt sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Bezieht jemand beispielsweise in 2005 oder früher die Rente, beträgt der Besteuerungsanteil 50%. Ab 2006 steigt dieser Prozentsatz für jeden neu hinzukommenden Rentenjahrgang jährlich um 2 Prozentpunkte, sodass bei einem Neurentner des Jahres 2020 80% seiner Rente der Besteuerung unterliegen. Von 2020 bis 2040 steigt der steuerpflichtige Anteil dann um jeweils 1 Prozentpunkt, sodass bei einem Neurentner des Jahres 2040 100% seiner Rente der Besteuerung unterliegt.