Finanzamt
Fundstelle: Startseite / Presse / Pressearchiv / Pressearchiv 2005 / Der 31. Mai ist Stichtag zur Abgabe von Steuererklärungen.
25.05.05
Kostenlose Software für elektronische Steuererklärung erhältlich - Experten-Hotline: Jeden Freitag ist C@ll NRW SteuerSpecial - Steuertipps-Broschüren erleichtern die Reise durch den Zahlendschungel
Adresse (URL): http://www.finanzamt-koeln-porz.de/allgemein_fa/presse/pressearchiv/archiv_2005/25052005.php
Finanzministerium NRW
Düsseldorf, den 25.05.05
Der 31. Mai 2005 ist Stichtag für die Abgabe der Steuererklärungen des vergangenen Jahres. Darauf wies heute Finanzminister Jochen Dieckmann in Düsseldorf hin.
Von diesem Abgabetermin sind insbesondere die Einkommensteuererklärung, die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung betroffen. Sofern diese Steuererklärungen durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt werden, ist die Frist allgemein bis zum 30. September 2005 verlängert. Bei den übrigen Steuerpflichtigen, deren Erklärung nicht durch einen Angehörigen der steu-erberatenden Berufe angefertigt wird, können die Finanzämter die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ebenfalls auf Antrag verlängern.
Allerdings bleibt es dem Fiskus immer vorbehalten, die Steuererklärungen mit einer angemessenen Frist vorzeitig anzufordern. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn hohe Abschlusszahlungen erwartet werden oder wenn für Beteiligte an Gesellschaften und Gemeinschaften Verluste festzustellen sind.
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist bei der Einkommensteuererklärung eine Besonderheit zu beachten: Der Stichtag 31. Mai 2005 gilt nämlich nur für diejenigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Dies ist zum Beispiel der Fall,
Vordrucke oder elektronische Steuererklärung ?
Die Finanzverwaltung hat die Steuervordrucke in vielen Fällen bereits per Post verschickt, sie sind darüber hinaus in allen Finanzämtern oder im Internet unter www.fm.nrw.de/go/vordrucke erhältlich.
Schneller bearbeitet werden Einkommensteuerklärungen, wenn sie elektronisch abgegeben werden. Die Finanzverwaltung stellt für die elektronische Steuererklärung eine kostenlose Software zur Verfügung. Sie ist per Download im Internet unter www.elsterformular.de erhältlich. Zusammen mit der so genannten "komprimierten Steuererklärung" müssen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler grundsätzlich nur ein Minimum an Belegen an das Finanzamt senden: Das sind die Lohnsteuerkarte und eventuelle Bescheinigungen über einbehaltene Zinsabschlagsteuern.
Experten-Hotline: Jeden Freitag ist Call NRW SteuerSpecial
Wer Fragen rund um die Steuererklärung hat, z.B. was alles absetzbar ist oder ob sich die Steuererklärung lohnt, kann sich jeden Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr per Telefon oder Live-Chat direkt an die Experten der Finanzverwaltung bei Call NRW wenden:
- telefonisch unter: 0180 3 100 210,
- Chat: www.call-nrw.de
Call NRW und das Finanzministerium möchten mit diesem Angebot speziell Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kompetente Ratschläge und wertvolle Tipps zur Steuererklärung 2004 geben.
Kostenlose Steuertipps-Broschüren
Für die Steuererklärung 2004 gibt es zudem eine kostenlose Broschüre: "Steuer-tipps für alle Steuerzahlende". Auf 56 Seiten finden sich Hinweise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitsuchende, Schülerinnen und Schüler, für Studierende und für Eltern. Die Broschüre geht auch darauf ein, welche Werbungskosten bei Arbeitslosigkeit entstehen: Das sind zum Beispiel Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, die Rechnung für ein Stellengesuch in der Zeitung und der Anschaffungspreis der Bewerbungsmappe. Auch diese Aufwendungen können in Hinblick auf eine künftige Beschäftigung Steuer mindernd geltend gemacht werden.
Speziell für Seniorinnen und Senioren oder für Menschen, die mit einer Behinde-rung leben, ist zudem eine 24seitige Steuertipps-Broschüre erhältlich. Sie gibt Hinweise, besondere Steuervorteile für diese Menschen und ihre Angehörigen optimal auszuschöpfen.
Die Broschüren können telefonisch bei C@ll NRW, dem Bürger- und Servicecenter Nordrhein-Westfalens, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter Tel. 01803-100 110 bestellt werden. Sie sind darüber hinaus im Internet erhältlich, die Adresse lautet www.fm.nrw.de/go/broschueren.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Finanzministeriums, Tel. (02 11) 49 72 - 25 67 oder - 23 25.